Selbstverständlich muss die Unternehmensnachfolge vertraglich genau geregelt werden; was aber ist, wenn einzelne Bestimmungen im Vertrag nicht erfüllt werden können? Ist damit der Vertragsabschluss unwirksam oder bleibt seine Wirksamkeit insgesamt unangetastet?
Wer hier auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte sich überlegen, ob er eine Salvatorische Klausel mit in den Vertrag aufnehmen möchte. Diese besagt schlicht, dass auch bei Nichterfüllung einzelner Bestimmungen der Vertrag ansonsten unberührt bleibt.
Salvatorische Klausel: Für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Unternehmung
Ziel ist es, auf diese Weise den wirtschaftlichen Erfolg, d.h. die problemlose Fortführung Ihrer Unternehmung sicherzustellen. Die Salvatorische Klausel findet immer dann Anwendung, wenn sich der Vertrag etwa innerhalb der Unternehmensführung als teilweise undurchführbar erweist oder bestimmte Regelungen eben nicht enthält.
In diesen Fällen werden Sie gewissermaßen zu einem Vertragsbruch gezwungen, der gemäß salvatorischer Klausel jedoch berechtigt ist. Im Falle einer solchen Abweichung vom Vertrag muss gewährleistet sein, dass die betroffene Bestimmung durch eine Alternative ersetzt wird, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck dienlich ist.
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