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Erst die Betriebsprüfung, dann die Unternehmensnachfolge


So, wie Sie aller Wahrscheinlichkeit nach wohl kaum die Katze im Sack kaufen würden, so sollten Sie auch in der Unternehmensnachfolge genau darauf achten, ob der Betrieb „in Ordnung ist”. Drum prüfe, wer sich ewig bindet.

Schließlich müssen Sie in die Unternehmensnachfolge sehr viel investieren; neben Geld ist es insbesondere Ihr Know-how, aber auch alle Kraft und Leidenschaft und nicht zuletzt eine Menge Zeit. Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt sollte daher im Vorfeld unbedingt erfolgen, um später keine unliebsamen Überraschungen in Kauf nehmen und so mitbezahlen zu müssen.

Betriebsprüfung – In der Regel nur eine Formsache

Auch wenn solche Betriebsprüfungen durch das Finanzamt bei Unternehmern äußerst unbeliebt sind, gewinnen Sie doch einen wichtigen Einblick in das Unternehmen. Sofern die Buchhaltung über die Jahre sorgfältig erledigt wurde, brauchen sich beide Parteien keine Sorgen zu machen. In diesem Falle ist die Außenprüfung, wie die Betriebsprüfung formal richtig heißt, lediglich Formsache… auf die Sie jedoch in der Unternehmensnachfolge nicht verzichten sollten.

Übrigens sollten Sie als Nachfolger auch eine Vertragsstrafe (Konventionalstrafe) vereinbaren; diese ist durch den früheren Chef zu zahlen, sofern erst im Nachhinein (d.h. bei einer nachfolgenden Betriebsprüfung) Nachlässigkeiten nachgewiesen werden.

Die Betriebsprüfung ist somit ein wichtiger Aspekt, den Sie in der Unternehmensnachfolge unbedingt berücksichtigen sollten. Nicht selten sind Nachfolger durch das Versäumen einer Außenprüfung in den Schlamassel gerutscht. Dabei kann jeder sein Glück schon im Vorfeld am Schopfe packen und einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge mit kühlem Kopf begegnen.

Foto: Pixelio.de

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